koebilee Geschrieben 15. November 2013 report Teilen Geschrieben 15. November 2013 Heute bin ich über folgenden Cache gestolpert: http://coord.info/GC4RVAN Beim Lesen der Logs wurde ich dann ein wenig stutzig. Gibt es (neuerdings) Schweizer Guidelines, von denen ich bisher nichts weiss und wo kann man diese einsehen? ...oder interpretiere ich die Logs schlichtweg falsch? ...oder ist die Formulierung bei den Logs falsch? ("wurden diese Verstecke verboten") Bisher kenne ich nur die Schweizer "Abstands-Zeit-bis-zum-nächsten-Cache-auslegen-Sättigungsregel" (welche ja grundsätzlich aufgelockert wurde). Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Eltitas Geschrieben 15. November 2013 report Teilen Geschrieben 15. November 2013 Der Cache war in einem Hydranten - und Hydranten-Verstecke sind seit einiger Zeit nicht mehr erlaubt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
koebilee Geschrieben 15. November 2013 Autor report Teilen Geschrieben 15. November 2013 Naja, die Frage ist: nicht mehr erlaubt oder nicht mehr erwünscht? ...und wo kann das ein Geocacher, der einen Cache legt nachlesen (ausser hier im Forum)? Darum frage ich ja: gibt es irgendwo eine landeseigene Guideline? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bubendorf Geschrieben 15. November 2013 report Teilen Geschrieben 15. November 2013 Naja, die Frage ist: nicht mehr erlaubt oder nicht mehr erwünscht? Wenn du eine Erlaubnis von der Gemeinde und/oder der Feuerwehr hast den Cache im Hydranten zu verstecken dann ist es wohl erlaubt. Die Erlaubnis wirst du aber kaum bekommen. Ergo: Nicht erlaubt! Ausser man besitzt einen eigenen Hydranten... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ursprung Geschrieben 15. November 2013 report Teilen Geschrieben 15. November 2013 Ich würde sogar sagen NIE ERLAUBT. Ausserdem gibt es für unser schönes Hobby doch tausend schönere Verstecke - den Hydranten von bubendorf natürlich ausgenommen . Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Berner Geschrieben 15. November 2013 report Teilen Geschrieben 15. November 2013 perverse Vorliebe für Nanozeugs in Hundepißhöhe Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Antefix Geschrieben 15. November 2013 report Teilen Geschrieben 15. November 2013 Ich möchte hier noch offiziell anmerken, dass die diese Verstecke nicht von Antefix verboten wurden! Zudem sind es nicht Schweizer Guidelines sondern zusätzliche Erläuterungen zum ersten Satz der Guidelines: "All local laws and documented land management policies apply" Hier die örtlichen Zusätze für die Schweiz Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
koebilee Geschrieben 15. November 2013 Autor report Teilen Geschrieben 15. November 2013 Hier die örtlichen Zusätze für die Schweiz Ok, das ist genau das, was ich gesucht und in meiner Schusseligkeit nicht sofort gefunden hab. Mir gehts (gings) bei diesem Thread nicht darum, die Diskussionen über sinnvolle oder weniger sinnvolle Verstecke etc. wieder anzukurbeln, sondern nur, ob und wo es Zusätze für die Schweiz zu den allgemeinen Spielregeln gibt. Die Frage ist für mich beantwortet und der Thread kann von mir aus schon wieder geschlossen werden. Danke für die Infos. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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