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Wäre es 1. April, dann...


Attila_G

Empfohlene Beiträge

Wäre es 1. April, dann würde ich vermuten, dass ganze sei ein Witz, aber so...

 

Da wurde ein Jäger in Deutschland zu 1000 Euro Schadenersatz verurteilt, weil er einen Cache nicht sofort auf's Fundbüro gebracht hat:

 

http://www.geocaching-paderborn.de/ra-christian-solmecke-warnt-finger-weg-vom-geocache-sonst-wird-schadensersatz-fallig/

 

-- Attila

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Die Geschichte ist schon etwas älter und es gibt auch noch die Sicht des Cache-Owners. Details:

http://jr849.de/allgemein/ueber-1000-euro-schadensersatz-fuer-geocache/

 

Auszug:

....

1.) Wir hatten vor Auslegung des Caches das Einverständnis des Waldbesitzers
2.) Wir haben den Cache sofort nach dem ersten Zusammenstoß zwischen Geocachern und dem Jagdbegeher (er ist kein dort ansässiger Jäger – er hat nur einen Begehungsschein) gesperrt und mit dem zuständigen Forstamt und dem Jagdbegeher Kontakt aufgenommen um den Sachverhalt zu erläutern. Der Förster erklärte sich bereit, mit uns und einem weiteren Geocacher den Cache abzulaufen – der Jagdbegeher war dazu auch eingeladen, verweigerte jedoch jegliches Gespräch. (es gab mehrere Versuche!)
3.) Der Förster hatte den Cache für gut befunden und nichts dagegen, diesen wieder zu öffnen.
4.) Der Jagdbegeher hat uns eine Strafanzeige zugestellt.
5.) Diese wurde von der Staatsanwaltschaft aber abgewiesen, unser Anwalt riet uns aber zu einer Gegenklage.

...

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Wer den Fund wieder aufgibt, kann auf Schadensersatz verklagt werden. Im Grunde genommen reicht es schon aus, einen Fund aufzuheben und wieder fallenzulassen, um die Voraussetzung auf einen Schadensersatzanspruch zu erfüllen.

 

Interessant. Also nehme ich in Zukunft nur den Deckel von der Dose für's Loggen ;).

 

Rechtsprechung ist manchmal wirklich zum Lachen (oder eher zum Weinen...?)

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Mir ist vor zwei Tagen eine (aufwendige) Dose abhanden gekommen. Wert: also wenn man die Kosten für Geistiges Eigentum beim IGE, die Materialkosten, Arbeits- und Wartungsaufwand rechnet, dann kommt schon ein schönes Sümmchen zusammen. Nur... wen soll ich jetzt verklagen? Vielleicht such ich die Täterschaft über Aktenzeichen XY ungelöst. B)

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Wow - ich habe schon fast 3500 Schuldeigestänfnisse unterschrieben...

Eieiei, du Armer. Hättest du die Büchsen doch besser gleich immer ins Fundbüro gebracht :)

 

Nein, wenn du einen CACHE "hebst" und wieder "ablegst" gilt das natürlich nicht. Schliesslich erwartet man an dem Ort ja eine Büchse (ist also nicht ein "herrenloser" Fundgegenstand) und man stellt sie wieder zurück, WEIL man ja weiss, dass sie dort hin gehört. Das ist fast so wie in der Mensa: nimmst du dort einen Schöpflöffel in die Hand um dir Reis auszugeben, legst du den Schöpflöffel anschliessend wieder zurück, WEIL man ja weiss, dass der dort hin gehört (und nicht ein herrenloser Fundgegenstand ist).

 

Aber zu denken gibt mir die Geschichte schon, jetzt weniger wegen Caches aber mehr so im Alltagsleben... :wacko:

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