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Fahrverbot?


Santianer

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Wird ein neuer Cache eröffnet, so erhitzen sich hier und dort die Gemüter. Ist ja auch recht so, ich war schliesslich auch schon in der Situation: bin ich wohl der erste? wer ist sonst noch da? usw.

 

Nun war ich vor einiger Zeit bei einem Cache, der noch nicht lange publiziert wurde, und siehe da: 1. ich bin nicht der erste und 2. schau zum Berge hoch, da oben ist er (und wenn das nur 50 Meter Höhendifferenz sind. Also OK, nach einem kurzen Schwatz beim gedachten Parkplatz den Aufstieg in Angriff genommen und was darf ich da sehen:

 

Da steht eine Cacherkutsche auf dem Waldweg, nahe dem Cache, in die sich gerade wieder eine Familie (2 Erwachsene und 3 Kinder) setzt und sich aus dem Staub macht. Was man nicht alles macht, wenn man zu bequem ist, sich körperlich zu betätigen.

 

Also, da wird ein Fahrverbot im Wald fahrlässig missachtet, um möglichst rasch einen Log-Eintrag zu machen, und dann ist man überrascht, wenn aus irgendwelcher Seite Kritik kommt. Und wegen den Querschlägern sind wir wohl alle Rowdies im Wald.

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Ob es nun ein Verstoss ist gegen das StVG (Strassenverkehrsgesetz) oder WaG (Waldgesetz) oder sonst was ist, obliegt wohl nicht unserer Beurteilung.

Aber ich finde es unsportlich.

 

Im Alltag bin ich oft zügig unterwegs, und dehne gerne mal ausserorts die Toleranzen. Wenn ich mal wieder auf FTF-Jagd gehe, versuche ich mich betont an die Tempolimiten und Gesetze zu halten. Ein beschissener FTF gibt sonst nur ein beschissenes Gefühl (wenn man ein Bewusstsein für Unrecht hat)

Bearbeitet von Riepichiep
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Automarke?

Farbe?

Kontrollnr.?

Nickname?

 

Oder GC Code, dann können alle nachschauen....

 

Wenn hier alles gepostet wird, überlegt man sich das nächste mal ob man (Frau) nicht lieber zu Fuss duch das Fahrverbot geht.

 

Oder es einfach vergessen und sich über den Found freuen....

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Wenn hier alles gepostet wird, überlegt man sich das nächste mal ob man (Frau) nicht lieber zu Fuss duch das Fahrverbot geht.

Geht ein "Pranger" nicht etwas weit?

Das ist doch was, das wir kultivierten Cacher im Forum nicht nötig haben.

 

Wer es gesehen hat, soll doch den Betroffenen direkt ansprechen, und gut ist. Alle anderen sind doch nur "Zaungäste"... Insofern gefällt mir Dein zweiter Vorschlag viel besser... ;)

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Also ich hab ja bezüglich Fahrverbot auch schon etwas dazulernen müssen. Ich wurde nämlich einmal von einer Hündlerin böse zusammengestaucht, weil ich einen Feld-/Waldweg befahren habe. Obwohl es kein Fahrverbotsschild hatte, war das natürlich verboten. Allerdings wusste ich das damals nicht. Heute bin ich ein Stück klüger und weiss, dass auf Waldwegen ein generelles Fahrverbot gilt (auch ohne entsprechende Signalisation). Da sage doch einer, dass man beim Geocaching nichts lernen kann.

 

-- Attila

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Obwohl es kein Fahrverbotsschild hatte, war das natürlich verboten.

Ich frage mich in solchen Situationen dann aber oft für wenn dieses Fahrverbot gilt: Für die Jäger zum Beispiel offensichtlich nicht. Die habe ich schon oft direkt vor ihren Jägerhütten Mitten im Wald parkieren sehen.

Wer darf also (Rein fahren) und wer muss (Draussen bleiben)?

 

In dem Zusammenhang habe ich auch noch keine für mich plausible Erklärung für "Zubringerdienst gestattet" erhalten. Was bedeutet dies eigentlich? Reicht es aus wenn ich mich zu einem Cache zubringe? Oder muss ich den Kollegen da zubringen?

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[...] auf Waldwegen ein generelles Fahrverbot gilt (auch ohne entsprechende Signalisation). [...]

 

Es herrscht dort kein generelles Fahrverbot, sondern ein (generelles) Fahrverbot für Motorfahrzeuge - für einige (wenige?) Cacher macht dies einen sehr grossen Unterschied...

Nachzulesen in einem uralten Thread.

 

Leider sehe ich sehr oft in Listings, dass da von Fahrverbot die Rede ist, wobei eigentlich nur keine Autos/Töffs durchfahren dürfen - von einem Fahrverbot (ihr wisst schon: die rot umrandete weisse Fläche) weit und breit keine Spur...

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In dem Zusammenhang habe ich auch noch keine für mich plausible Erklärung für "Zubringerdienst gestattet" erhalten. Was bedeutet dies eigentlich? Reicht es aus wenn ich mich zu einem Cache zubringe? Oder muss ich den Kollegen da zubringen?

 

Fahrten zum Abliefern oder Abholen von Waren bei Anwohnern oder auf anliegenden Grundstücken, Fahrten von Anwohnern und von Personen, die Anwohner zu treffen oder auf anliegenden Grundstücken Arbeiten zu verrichten haben sowie die Beförderung solcher Personen durch Dritte.

Da ist laufen oder Velofahren zum Cache angesagt, ausser du kennst noch jemanden dort und gehst noch einen Kaffetrinken….

 

 

Das mit den Waldwegen und den generellen Motorfahrzeugverbot wusste ich auch lange nicht bis es hier im Forum mal behandelt wurde. Ist einfach extrem verwirrend wenn es an den meisten Orten beschildert ist und an gewissen Orten wieder nicht. An der Auto-Prüfung vor langer langer Zeit hab ich gelernt was die Tafeln bedeuten, wie sollte ich und viele andere wissen das man generell im Wald nicht fahren darf….

 

Wie ist es auf Feldwegen, durchs Feld oder am Waldrand entlang ohne Tafeln ?

Bearbeitet von gzxto
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Wie ist es auf Feldwegen, durchs Feld oder am Waldrand entlang ohne Tafeln ?

Das würde mich auch interessieren. Das mit dem Wald wusste ich, aber diesen "Grenzbereich" könnte ich aufgrund meines Wissensstandes nicht einordnen. Zwar bin ich meist mit dem Velo oder ÖV unterwegs (und da wird es mit dem Velo im Kanton Bern im Wald ja bald auch schwierig :angry: ) aber für die ungeraden male, wo ich motorisiert unterwegs bin, wäre das gut zu wissen.

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Mir fällt da spontan dieser Logeintrag ein:

 

 

FTF FTF FTF FTF

 

Ort gut gefunden. Konnten mit Kühen Loggen. Beim Herunterfahren wurden wir von der Polizei angehalten icon_smile_shock.gif. Die Zufahrtsstrasse zum Cache ist eine Militärstrasse mit Fahrverbot. Das Loggen kam TEUER, mussten eine Busse hinblättern. Abklärungen von uns haben ergeben, dass beim (von mir entfernt) eine Fahrbewilligung eingeholt werden kann.

in:TB

out:TB

 

Gruss und bussenfreies Loggen

icon_smile.gif

(Name dem Beitragsersteller bekannt ;) )

 

Das Fahrverbot ist wunderbar ersichtlich und klar signalisiert. Ich durfte für diesen Cache einen 40` Aufstieg mit dem Bike in Angriff nehmen. Zu Fuss hätte es noch einiges länger gedauert.

Was will ich damit sagen? Ich finde es einfach schade und bedenklich wie faul gewisse Leute sind. Statistikpunkt um jeden Preis. Ja keine körperliche Anstrengung, ja kein Kontakt mit der Natur und Umwelt.

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Für mich ist Geocachen ein Hobby, bei dem ich mich in der Natur bewege. Die «Autocacher», die für jeden FTF sofort in ihre Karre hüpfen und weiss ich nicht wohin fahren belächle ich eigentlich nur. Wenn man dann, weil man zu faul ist, oder um sich einen FTF krallen zu können noch Fahrverbote missachtet, verstehe ICH (andere dürfen da gerne eine andere Meinung haben) die Welt nicht mehr und denke, dass solche Leute das Spiel und den Spass nicht verstanden haben. Geocaching ist für mich in erster Linie ein Hobby, dass ich draussen in der Natur spiele und es auch draussen geniesse :-)

Bearbeitet von finkenmann
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Wieso stört euch das eigentlich so, was ein ander macht?? kommt mir vor wie im kindergarten...frollein, er/sie hat petz petz.... ist es schlimm das du selber den ftf nicht hattest??

meine persönliche meinung ist eh das (bestimmt nicht alle) ftf jäger nicht ganz klar im kopf sind.. Welche tricks da alles angewendet werden, damit ein ander den ftf nicht bekommen kann...

Für mich der grund schlechthin, einfach ne woche zu warten, und machet ihr wie ihr wollt, ich mach es sowie es mir passt.

wenn einer als drive in logt, kann ich nur schulterzucken, es geht mir am Allerwerteste vorbei.

Ich bin kein polizist, und kein petze, und auch das kindergartenalter schon vorbei.

 

Was reg ich mich eigentlich auf, genau das ist der grund für den (inzwischen gelöste) tread.

Ich werde am Samstag wieder herrlich cachen gehen mit freunde, und spass für uns haben, egal was andere machen.

Die sonne scheint; geht raus und suche statt jammere....

Liebe gruss,

my'key

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mann oh mann, schon geht die hetzerei wieder los. ist das wirklich nötig ??

 

in diesem forum erwarte ich eigentlich "nur sachdienliche" hinweise und nicht - du sollst nicht du darfst nicht usw.

 

das thema feld- waldrand und wald befahren ist sehr interessant und sachliche abklärungen und hinweise von kollegen und kolleginnen wären hier angebracht und nicht bla bla bla bös bös.

langsam aber sicher habe ich hier die schnautze voll. bleibt doch bitte bitte einfach bei der sache.

 

der verärgerte kümaa

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das thema feld- waldrand und wald befahren ist sehr interessant und sachliche abklärungen und hinweise von kollegen und kolleginnen wären hier angebracht und nicht bla bla bla bös bös.

 

In dem Punkt hast Du allerdings Recht. Ich werde den Punkt die nächsten Tage mal bei den Kollegen abklären.

EDIT: Sehe gerade das die Frage bereits weiter oben beantwortet wurde...

Bearbeitet von 2 wheels
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Wieder etwas zum Thema:

Dass die Wälder für uns Geocacher im Zusammenhang mit Auto oder Motorrad tabu sind, ist ja inzwischen geklärt.

 

Für mich ist dieses "Zubringerdienst gestattet" aber immer noch offen. Gerade in den Quartieren gibt es viele geteerte und mit Häusern versehene Strassen.

Am Anfang dieser Strassen steht ein Fahrverbot und der Text "Zubringerdienst gestattet". Mein gesuchter Cache befindet sich irgendwo an einer dieser Strassen oder auf einem Feld bei einer dieser Strassen.

Auch wenn ich beim Cache nichs auf- oder ablade so bringe ich doch zumindest mich zum Cache hin. Ich stelle also mein Fahrzeug ab und steige aus.

Dies im Gegensatz zu den Leuten die einfach nur durchs Quartier fahren.

Darf ich nun mit dem Auto zum Cache hin fahren oder muss ich es bei der Fahrverbotstafel stehen lassen?

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Die Frage kann ich sogar ohne Abklärung beantworten: Du musst das Auto vor dem Fahrverbot stehen lassen.

 

Art. 17 Abs. 3 SSV

 

Bei Fahrverboten sowie Mass- und Gewichtsbeschränkungen erlaubt der Vermerk «Zubringerdienst gestattet» Fahrten zum Abliefern oder Abholen von Waren bei Anwohnern oder auf anliegenden Grundstücken, Fahrten von Anwohnern und von Personen, die Anwohner zu treffen oder auf anliegenden Grundstücken Arbeiten zu verrichten haben sowie die Beförderung solcher Personen durch Dritte.

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interessante frage bubendorf.

eine frage auch zu diesem thema.

ich fahre auf der hauptstrasse und halte bei einem feldweg an. es hat kein fahrverbotvorhanden. zum waldrand sind es ggf 200 meter. der feldweg ist links und rechts durch felder begrenzt.

darf ich jetzt bis zum waldrand fahren und B: darf ich am waldrand das auti abstellen.

juristen sind hier gefragt.

danke für die antwort.

solong kümaa

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Zum Gedanken von Bubendorf: (Wie immer ohne Gewähr)

  • SR 741.21, Art 17: Bei Fahrverboten sowie Mass- und Gewichtsbeschränkungen erlaubt der Vermerk «Zubringerdienst gestattet» Fahrten zum Abliefern oder Abholen von Waren bei Anwohnern oder auf anliegenden Grundstücken, Fahrten von Anwohnern und von Personen, die Anwohner zu treffen oder auf anliegenden Grundstücken Arbeiten zu verrichten haben sowie die Beförderung solcher Personen durch Dritte.
  • Rechtsprechung BGE 96 IV42: (...) nicht alle Zufahrten, die ihr Ziel in der Sperrzone haben, unter den Begriff der Zubringung fallen, sondern nur Fahrten, die im Sinne von Art. 15 Abs. 3 mit einem Anwohner oder Anliegergrundstück in Beziehung stehen. Der Wortlaut der Bestimmung und die ausdrückliche Aufzählung der einzelnen Fahrten, die als Zubringerdienst gelten, machen zudem klar, dass die Umschreibung abschliessenden Charakter hat. Sie entspricht auch dem allgemeinen Sprachgebrauch.

Vor einiger Zeit hatte ich genau diese Fragen zum korrekten Verkehrsverhalten (und auch Gesundheitliche Risiken beim Geocachen - aber das ist ein anderes Thema). Habe meine (unverbindlichen) Erkenntnisse in meinem Profil zusammengestellt.

 

Wer gucken will (garantiert Werbefrei...). Die Angaben sind relativ weit unten: http://coord.info/PR32BY6

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