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Inhalte mit der höchsten Reputation am 21.11.2021 in allen Bereichen anzeigen

  1. ...naja, apropos gesunder Menschenverstand; ich habe schon oft erlebt, dass Bewilligungen zwar von öffentlichen Grundbesitzern erteilt wurden, es im Nachhinein aber trotzdem Ärger durch Jäger, Förster oder eben Privatpersonen die da nicht involviert wurden gab. In erster Linie macht es m.E. daher mehr Sinn diejenigen direkt zu involvieren, z.B. in Städten umliegende Ladenbesitzer oder eben in Wäldern Revierförster die dort vor Ort tätig sind. Das ganze lässt sich so einfacher vermitteln und ist auch längerfristig für die Kommunikation sehr praktisch, falls vor Ort ein Problem auftaucht....so zumindest meine Erfahrungen.
    5 Punkte
  2. Ah und noch zwei Dinge Tipps: Als Owner sollte man immer eine E-Mail Adresse oder Telefonnummer im Cache hinterlegen, so dass man kontaktiert werden kann, wenn eine nicht eingeweihte Drittperson die Dose findet (Gemeindearbeiter, Förster, wer auch immer). Und zu den Bewilligungen: Gerade bei offiziellen Stellen (Gemeinde, Stadt, Amt etc) ist eine schriftliche Bewilligung viel besser, auch wenn es nur ein kurzes Mail ist. Ich habe auch schon von einem Gemeinderat ein OK erhalten. 5 Jahre später gibt es diese Person vielleicht nicht mehr und dann wird es möglicherweise schwierig mündliche Zusagen zu beweisen. -- Attila
    2 Punkte
  3. Nur um da nicht eine falsche Meinung aufkommen zu lassen: Das eine war eine "sehr starke Vermutung" von mir, dass viele Owner eben keine Bewilligung haben. Das heisst aber natürlich nicht, dass man dies in den Wind schlagen soll. Eine Bewilligung hat ja mehrere gute Gründe: Einerseits will Groundspeak sicher nicht haftbar gemacht werden, wenn Caches an 'verbotenen' Orten ausgelegt werden. Ich erinnere mich da z.B. an einen Rohr-förmigen Cache an einer Schleuse, welcher einen Polizeieinsatz ausgelöst hat. Solche 'Bombenideen' gab es in der Vergangenheit leider schon mehrfach. Ebenso problematisch können aber auch Lost-Place Cache sein, wenn ein Unfall passiert. Oder wenn ein "betreten Verboten" missachtet werden muss, um an die Dose zu kommen und es dann Busgelder und Anzeigen hagelt. Alles schon vorgekommen (allerdings vor allem in Deutschland). Zweitens möchte man das Hobby an sich damit schützen, nicht dass es heisst "diese bösen Cacher" trampeln alles nieder (oder so ähnlich). Und nicht zuletzt schützt sich damit auch der Owner und die Cacher, wenn mal trotzdem ein Problem auftaucht. Wenn man z.B. nachts in urbanem Gebiet einen Cache sucht und plötzlich die Polizei auftaucht, weil 10 Tage zuvor nebenan eingebrochen wurde, dann ist man froh wenn eine Bewilligung vorliegt. Gesunder Menschenverstand ist so oder so immer gefragt (auch wenn man eine Bewilligung hat). -- Attila
    2 Punkte
  4. Hier die Reviewerperspektive zu diesem Thema: gemäss Guidelines braucht es für jeden versteckten Cache eine Bewilligung des Grundstückeigentümers. Um den Cache zum Review einzureichen, muss man explizit einen Haken setzen, mit dem man bestätigt, dass diese Bewilligung vorliegt. in der Regel verzichten wir im Sinne eines Vertrauensvorschusses darauf, dies zu prüfen und gehen davon aus, dass der Cache Owner beim setzen des Hakens nicht gelogen hat in bestimmten Fällen, die Erfahrungsgemäss heikel sind, oder wenn wir aus Erfahrung davon ausgehen müssen, dass an einer Stelle keine Bewilligung erteilt würde, fragen wir explizit nach den Bewiligungsdetails (z.B. Nachtcaches, Baumklettercaches, Abseilcaches an Gebäuden, Caches auf Schulgelände oder Spielplätzen, in Bahnhöfen, im Kanton Baselland seit 2021 in Naturschutzgebieten, ...). wenn wir nach einer Bewilligung fragen, gehen wir davon aus, dass dies für den Owner kein Problem ist, schliesslich hat er ja bereits bestätigt, dass er diese hat, den Nachweis zu erbringen sollte also nur noch eine Formsache sein. wenn wir mal gefragt haben, gibt es "kein zurück" mehr. Egal welche Erklärung ein Owner bringt, wieso die Platzierung "unproblematisch" ist, ohne Bewilligung wird der Cache nicht publiziert. Sollt der Owner - wie von Dave oben spekuliert - geschummelt hat, hat er nun die Möglichkeit, die Bewilligung noch einzuholen und nachzureichen, oder aber - wenn er den Aufwand scheut, oder die Bewilligung nicht erhält - den Cache wieder einzusammeln und das Listing zu archivieren. im übrigen bedeutet "mein Cache liegt auf öffentlichem Grund" nicht, dass es für diesen keine Bewilligung braucht, sondern einfach, dass diese nicht von einer Privatperson, sondern dem öffentlichen Grundbesitzer (Gemeinde, Kanton, entsprechendes kantonales oder eidgenössisches Amt) gegeben werden muss. Wenn wir nach einer Bewilligung fragen tun wir dies nicht als Schikane, sondern um das Spiel und die Cacher vor negativen Folgen zu schützen. So könnt ihr - wenn Euch jemand fragt, was ihr hier tut - mit gutem Gewissen erklären, dass für diesen Cache eine Bewilligung vorhanden ist.
    1 Punkt
  5. Auch wenn es so gemäss Reglement ist, würde ich doch stark bezweifeln, ob alle Owner dies wirklich immer machen. Ich würde da durchaus eine Wette eingehen, dass dem noch lange nicht so ist! Gerade bei kleinen Dosen auf öffentlichem Grund, im Wald oder in abgelegenen Gegenden behaupte ich mal mutig, dass die wenigsten eine offizielle Genehmigung haben. Anders wird es bei Caches aussehen, bei denen eine Installation gemacht wird, solche, die auf Privatgrund liegen, bei T5 Caches oder ähnlichen Projekten. Und bei Powertrails sind die Bewilligungen sowieso immer Pflicht. Die Frage ist vermutlich immer, ob ein Cache zuviel Aufsehen und damit auch Probleme verursachen kann?! Eine Bombenattrappe unter der Bank einer Bushaltestelle ist bestimmt keine gute Idee. Und auch die Dose in Nachbars Hecke, ist ohne Einwilligung problematisch. Aber bei einem Petling im Wald oder auf einer Alp, wird kein Reviewer eine Bewilligung verlangen. Also gemäss Reglement ist es so, aber die Praxis sieht dann doch anders aus. Da ist einfach gesunder Menschenverstand gefragt. -- Attila
    1 Punkt
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